18+ · Angebotsbedingungen
18+. Angebotstext, Note und Anzahl der Bewertungen stammen vom Partner und stehen hier so, wie sie geliefert wurden. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt ein finanzielles Risiko.
Start › Anbieter prüfen: fünf Merkmale, zehn Minuten
18+. Angebotstext, Note und Anzahl der Bewertungen stammen vom Partner und stehen hier so, wie sie geliefert wurden. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt ein finanzielles Risiko.
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Ob ein Angebot in Deutschland erlaubt ist, lässt sich nicht erfühlen und nicht an der Gestaltung ablesen — es lässt sich an fünf Merkmalen nachsehen, und zwar vollständig am Telefon und ohne einen Euro einzuzahlen. Vier davon liegen dort, wo niemand hinsieht: im Impressum, in der Limitanzeige des Kontos, im Bereich für die Selbstsperre und an einem einzelnen Spiel. Das fünfte liegt in der Kasse. Diese Seite nennt alle fünf, dazu die Reihenfolge, die Gegenproben und die Merkmale, die keine sind.
Eine Prüfliste taugt nur, wenn jeder Punkt zwei Eigenschaften hat: er muss nachsehbar sein, und er muss sich nicht nachbauen lassen. Nach diesem Maßstab fällt der größte Teil dessen weg, was üblicherweise als Qualitätszeichen genannt wird — Gestaltung, Sprache, Siegel, bekannte Zahlungslogos. All das lässt sich kopieren.
Übrig bleiben fünf Punkte, die an Einrichtungen hängen und nicht an Grafik. Ein Eintrag in einem öffentlichen Verzeichnis. Eine Anbindung an eine zentrale Zählstelle. Ein Zugang zu einer behördlich geführten Sperrdatei. Ein Spielablauf, der bestimmten gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und eine Kasse, deren Weg zurückführt und deren Identitätsprüfung existiert.
Dass die Liste kurz ist, ist ihr Vorteil. Sie lässt sich in zehn Minuten abarbeiten, und sie lässt sich wiederholen. Keiner der Punkte verlangt Fachkenntnis, und keiner verlangt, dass Sie vorher Geld einzahlen — der vierte Punkt ist der einzige, der ein Konto voraussetzen kann, und auch das nicht immer.
Wichtig ist die Reihenfolge, und sie folgt der Kosten-Nutzen-Rechnung: zuerst das Merkmal, das am schnellsten eine Entscheidung herbeiführt. Das ist der Firmenname, und zwar deshalb, weil ein fehlender Eintrag alle weiteren Punkte überflüssig macht.

Jedes Angebot, das sich an Nutzer in Deutschland richtet, hat eine Anbieterkennzeichnung, meist im Fußbereich unter einer Überschrift wie Impressum oder Über uns. Dort steht der Name einer Gesellschaft, und dieser Name ist der Schlüssel zur ganzen Prüfung — nicht der Name, der oben auf der Seite steht.
Der Grund ist unspektakulär: Marke und Gesellschaft fallen regelmäßig auseinander. Ein Haus kann unter mehreren Marken auftreten, und eine Marke kann von einer Gesellschaft betrieben werden, deren Name nirgends sonst erscheint. Wer im Verzeichnis nach der Marke sucht, sucht nach dem falschen Begriff und zieht aus einem leeren Ergebnis den falschen Schluss.
Gesucht wird im öffentlichen Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter, das die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt. Steht der Firmenname dort, ist der erste Punkt erledigt. Steht er nicht dort, ist die Prüfung beendet, und die übrigen vier Punkte brauchen Sie nicht mehr.
Eine Gegenprobe gehört dazu: notieren Sie den Namen wörtlich, mit Rechtsform und Schreibweise, und vergleichen Sie Zeichen für Zeichen. Ähnlich klingende Namen sind in dieser Branche kein Zufall. Fehlt eine Anbieterkennzeichnung ganz, ist auch das eine Antwort — und keine gute.
Das zweite Merkmal liegt im Konto und ist nicht nachbaubar, weil es eine Anbindung voraussetzt. Nach § 6c des Glücksspielstaatsvertrags 2021 gilt eine Grenze für Einzahlungen, die über alle in Deutschland erlaubten Anbieter zusammengerechnet wird; im Regelfall liegt sie bei 1.000 € je Monat.
Zusammengerechnet wird im Aufsichtssystem LUGAS der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, mit Sitz in Halle an der Saale und technischer Umsetzung bei Dataport. Zur Größenordnung werden für 2025 über sechzig erlaubte Anbieter und etwa fünf Millionen registrierte Konten genannt. Ein Haus, das nicht angebunden ist, kann diese Summe nicht führen.
Die Gegenprobe steckt in einem Wort. Es genügt nicht, dass irgendeine Grenze einstellbar ist — ein eigener Deckel lässt sich ohne jede Anbindung anzeigen. Suchen Sie, ob dort ausdrücklich von einer anbieterübergreifenden Summe die Rede ist und ob neben dem eingestellten Betrag eine verbrauchte Summe für den laufenden Monat steht.
Fehlt beides, ist das ein Befund und kein Versehen. Welche weiteren Grenzen daneben wirken, wer sie setzt und wo sie sichtbar werden, führt Limits am Telefon nach Urhebern getrennt auf.

Das dritte Merkmal betrifft den Spielerschutz und ist aus der Entfernung leicht zu fälschen, aus der Nähe nicht. Ein in Deutschland erlaubter Anbieter muss die Sperrdatei abfragen und einen Weg zur Selbstsperre anbieten. Geführt wird diese Sperrdatei, OASIS, vom Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Gegenprobe ist dieselbe wie beim zweiten Merkmal: lesen, was dort tatsächlich steht. Eine Schaltfläche mit der Aufschrift Selbstsperre, die lediglich das Konto dieses Hauses stilllegt, ist etwas anderes als ein Weg in die behördlich geführte Datei. Suchen Sie nach der Nennung der führenden Stelle und nach dem Hinweis auf das Verfahren.
Zwei Punkte gehören zur Beschreibung einer echten Sperre. Sie wirkt nicht nur bei diesem einen Anbieter, sondern bei allen in Deutschland erlaubten. Und sie endet nicht von selbst: aufgehoben wird sie frühestens nach drei Monaten und nur auf Antrag. Fehlt dieser zweite Punkt in der Darstellung, beschreibt die Seite etwas anderes.
Nebenbei beantwortet dieses Merkmal eine häufige Verwechslung. Die Sperrdatei ist nicht dasselbe wie das Einzahlungslimit, und beide liegen in verschiedenen Händen: die eine beim Regierungspräsidium Darmstadt, die Zählung der Einzahlungen im System der Gemeinsamen Glücksspielbehörde.
Das vierte Merkmal liegt dort, wo niemand nach Rechtsfragen sucht: an einem einzelnen virtuellen Automatenspiel. Die Vorgaben des § 22a des Glücksspielstaatsvertrags 2021 sind so konkret, dass ihre Abwesenheit auffällt, sobald man weiß, worauf zu achten ist.
Zwei Hinweise zur Anwendung. Erstens: diese Liste gilt für virtuelle Automatenspiele. Tischspiele und Spiele mit Live-Übertragung sind Online-Casinospiele, für die die Länder selbst Erlaubnisse erteilen, weshalb ihre Verfügbarkeit vom Land abhängt — ohne dass wir hier Länder oder Anbieter aufzählen.
Zweitens: das Eingabegerät spielt keine Rolle. Alle genannten Vorgaben gelten am Telefon, in einer installierten Anwendung und am Rechner gleichermaßen. Was sich mit dem Gerät ändert, betrifft die Wege des Geldes und steht unter Zahlwege am Telefon.

Das fünfte Merkmal ist das, das Ihr Geld unmittelbar betrifft, und es besteht aus drei Fragen an die Kasse. Erstens: verlangt dieses Haus irgendwann eine Identifizierung? Sie folgt aus dem Geldwäschegesetz, und ein Angebot, das Geld annimmt und auszahlt, ohne jemals nach einer Identität zu fragen, verhält sich außerhalb dieses Rahmens.
Zweitens: nimmt der angebotene Weg Geld auch zurück? Weil eine Auszahlung in der Regel den Weg der Einzahlung zurückgeht, entscheidet das über Ihren Rückweg. Ein Weg, der nur hinein führt, zwingt beim ersten Gewinn in eine Ausnahme mit zusätzlichen Nachweisen.
Drittens: steht in den Bedingungen ein Abschnitt zu Auszahlungen, und was steht darin? Grenzen je Antrag, besondere Prüfungen bei hohen Summen und die Behandlung von Bonusguthaben sind vertragliche Punkte, die sich vorher lesen lassen. Alles, was Sie dort finden, ist eine Information; alles, was dort fehlt, ebenfalls.
Ein verwandter Punkt, der aus dem Zahlungsrecht kommt: Zahlungsdienstleister dürfen unerlaubtes Glücksspiel nicht unterstützen. Darum fehlen bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis bestimmte bekannte Wege. Umgekehrt beweist deren Anwesenheit nichts — sie ist kein Ersatz für das erste Merkmal.
Fast ebenso nützlich wie die Liste ist ihr Gegenstück. Sechs Dinge werden regelmäßig für Nachweise gehalten und sind keine, weil sie sich ohne Erlaubnis genauso herstellen lassen.
Ein Siegel im Fußbereich ohne Nennung einer Gesellschaft und einer prüfenden Stelle. Eine deutschsprachige Oberfläche mit deutschem Kundendienst. Logos vertrauter Zahlungsdienste. Eine Anzeige über eine verschlüsselte Verbindung, die nur die Übertragung betrifft. Eine Angabe über eine Lizenz, ohne dass der Firmenname dazu steht. Und Bewertungen auf Portalen, deren Herkunft sich nicht nachvollziehen lässt.
Besonders hartnäckig ist der fünfte Punkt. Eine Erwähnung einer Erlaubnis sagt nichts, solange sie sich nicht einer Gesellschaft zuordnen lässt, die im deutschen Verzeichnis steht. Erlaubnisse anderer Staaten sind keine deutschen Erlaubnisse, und die Frage für Nutzer in Deutschland ist die nach der deutschen.
Und ein siebter Punkt, der speziell am Telefon vorkommt: die Verfügbarkeit in einem Anwendungsverzeichnis. Dass eine Anwendung dort auffindbar ist, ist eine Entscheidung dieses Verzeichnisses und keine Aussage über eine glücksspielrechtliche Erlaubnis in Deutschland.
Nehmen wir an, das erste Merkmal fällt negativ aus. Dann ist das Ergebnis eindeutig, und es ist kein Grund für Abwägungen. Die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel steht nach § 285 StGB unter Strafe, und das ist nur die eine Hälfte.
Die andere Hälfte betrifft Ihr Geld. Es fehlt die anbieterübergreifende Einzahlungssumme, es fehlt die Wirkung einer Selbstsperre, und es fehlt eine Aufsicht, an die sich eine Beschwerde richten ließe. Was Ihnen bleibt, ist ein Vertrag mit einem Haus, das auf keine dieser Einrichtungen angewiesen ist.
Für die Rückforderung von Verlusten gibt es Rechtsprechung, die Spielern Recht gegeben hat, weil ein Vertrag mit einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nichtig sein kann. Einheitlich ist diese Rechtsprechung nicht, und Teilfragen liegen beim Bundesgerichtshof. Wer darauf baut, baut auf eine Möglichkeit.
Dass auch bei erlaubten Anbietern Pflichten eingeklagt werden, zeigt die Entscheidung des Landgerichts Memmingen vom 03.07.2025 im Verfahren 34 O 1733/24 zur Haftung bei einem nicht sichergestellten anbieterübergreifenden Monatslimit. Rechtskraft hat sie nicht erlangt; die Berufung läuft beim Oberlandesgericht München. Für eine Aufstellung der eigenen Zahlungen ist in solchen Fällen Steuern und Nachweise der passende Ort.
Die Reihenfolge ist so gewählt, dass die Prüfung so früh wie möglich endet. Abbruch nach dem ersten Punkt ist der häufigste Fall und der billigste.
Was danach bleiben sollte, ist eine Notiz mit Datum: Firmenname, Ergebnis der Suche im Verzeichnis, was im Limitbereich stand und was im Bereich für die Sperre. Diese Notiz ist in zwei Minuten geschrieben und bei jeder späteren Rückfrage der Ausgangspunkt.
Wiederholen lohnt sich übrigens. Erlaubnisse werden erteilt und widerrufen, Bedingungen werden geändert, und beides geschieht ohne Mitteilung an Sie. Maßgeblich ist immer der Stand, den Sie selbst festgestellt haben, mit dem Datum dazu.
Und der Satz, der zu dieser Seite dazugehört: alles hier Beschriebene betrifft Erwachsene ab achtzehn Jahren, ein Suchtrisiko besteht, und keine Prüfliste nimmt davon etwas weg. Unter 0800 1 37 27 00 berät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kostenfrei und auf Wunsch ohne Namen; mehr steht unter Verantwortungsvolles Spielen.
| Merkmal | Wo Sie nachsehen | Gegenprobe |
|---|---|---|
| Firma im Verzeichnis der erlaubten Anbieter | Impressum, dann das öffentliche Verzeichnis | nach dem Firmennamen suchen, nicht nach der Marke |
| Anbieterübergreifende Einzahlungssumme | Limitbereich des Spielkontos | steht dort ausdrücklich das Wort anbieterübergreifend? |
| Selbstsperre erreichbar und erklärt | Bereich für Spielerschutz im Konto | wird das Regierungspräsidium Darmstadt genannt? |
| Regeln am virtuellen Automatenspiel | an einem einzelnen Spiel | Einsatzgrenze, Dauer, kein selbsttätiger Ablauf, kein Jackpot |
| Kasse, Identität und Rückweg | Kassenbereich und Bedingungen | nimmt der gewählte Weg Geld zurück? |
WINSHARK300 free spinsJetzt spielenRedaktionell mitgelesen · Stand 29.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Mit dem Impressum. Dort steht der Name der Gesellschaft, und dieser Name wird im öffentlichen Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter gesucht. Fehlt er dort, ist die Prüfung beendet und die weiteren Punkte überflüssig.
Weil Marke und Gesellschaft regelmäßig auseinanderfallen. Ein Haus kann unter mehreren Marken auftreten, und eine Marke kann von einer Gesellschaft betrieben werden, deren Name sonst nirgends erscheint. Eine Suche nach der Marke liefert deshalb ein irreführendes Ergebnis.
Eine anbieterübergreifende Einzahlungssumme, also ausdrücklich eine Summe über alle erlaubten Anbieter, und daneben der im laufenden Monat verbrauchte Betrag. Ein bloß einstellbarer eigener Deckel sagt nichts, denn den kann jedes Haus anzeigen.
An zwei Punkten: die echte Sperre wirkt bei allen in Deutschland erlaubten Anbietern und wird vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt, und sie wird frühestens nach drei Monaten und nur auf Antrag aufgehoben. Fehlt dieser zweite Punkt, ist etwas anderes beschrieben.
Auf Einsatzgrenze von einem Euro, eine Dauer von im Mittel mindestens fünf Sekunden, das Fehlen selbsttätiger Abläufe, das Fehlen eines ansparenden Topfes, das Verbot gleichzeitigen Spiels und darauf, dass Gewinnplan und durchschnittliche Quote dort stehen, wo gesetzt wird.
Nein. Die genannten Vorgaben betreffen virtuelle Automatenspiele. Tischspiele und Spiele mit Live-Übertragung sind Online-Casinospiele, für die die Länder selbst Erlaubnisse erteilen; deshalb hängt ihre Verfügbarkeit vom jeweiligen Land ab.
Nein. Ein Siegel ohne Nennung einer Gesellschaft und einer prüfenden Stelle ist Gestaltung. Dasselbe gilt für deutschsprachige Oberflächen, Logos von Zahlungsdiensten und Hinweise auf eine verschlüsselte Verbindung.
Für die Frage, ob ein Angebot in Deutschland erlaubt ist, nicht. Maßgeblich ist der Eintrag der Gesellschaft im deutschen Verzeichnis der erlaubten Anbieter. Eine Erwähnung einer Lizenz ohne zuordenbaren Firmennamen sagt ohnehin nichts.
Es bedeutet, dass dieses Verzeichnis sie aufgenommen hat. Eine Aussage über eine glücksspielrechtliche Erlaubnis in Deutschland ist damit nicht verbunden, und es ersetzt die Suche nach dem Firmennamen nicht.
Von Zeit zu Zeit, denn Erlaubnisse werden erteilt und widerrufen und Bedingungen werden geändert, ohne dass Sie davon erfahren. Halten Sie Ihr Ergebnis mit Datum fest; maßgeblich ist der Stand, den Sie selbst festgestellt haben.
Mitgelesen am 29.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen